Nutzungsbedingungen

überwinterndes Braunes Langohr in einem Bohrloch   I. Würtele

 

1  Einleitung und Definitionen
Diese Regeln sollen der Zusammenarbeit zwischen Ihnen als Melderin oder Melder[1] von BatMap sowie dem Träger von BatMap eine transparente und verbindliche Basis geben. Darüber hinaus enthält es Regeln für das Verhältnis der Melder untereinander.

In den „Regeln von BatMap“ bezeichnet

  • Träger den Rechtsträger von BatMap, den NABU Landesverband Niedersachsen, wobei NABU als Synonym für Träger verwendet werden kann,
  • Melder eine bei BatMap registrierte natürliche oder juristische Person,
  • Forum die Einrichtung zur Diskussion von Meldungen und deren Belege durch alle Melder,
  • Dritte alle hier nicht näher bezeichneten natürlichen oder juristischen Personen außerhalb der Plattform

 

2  Grundsätze und Ziele von BatMap

BatMap ist ein internetbasiertes Portal (zu erreichen unter: www.batmap.de) das geschaffen wurde um die Sammlung, Zusammenführung, Darstellung und Auswertung von fleder­maus­kundlichen Daten zu ermöglichen. Eine wichtige Voraus­setzung hierfür ist der Informationsaustausch zwischen den beteiligten Fledermausschützer­innen und -schützern.

BatMap

  • verfolgt das Ziel, fledermauskundliche Daten an einem Ort zu bündeln, darzustellen und in geprüfter Form für (wissenschaftliche) Auswertungen bereitzustellen und im Sinne des Fledermausschutzes einzusetzen.
  • soll einen aktuellen Überblick über die Situation der Fledermäuse in Niedersachsen und Bremen geben und mittelfristig die Basis für Verbreitungskarten bieten.
  • bietet den Meldern Möglichkeiten des fachlichen Austauschs in kollegialer Atmosphäre.
  • wird getragen vom NABU Landesverband Niedersachsen.

 

3  Mitarbeit bei BatMap

Die Mitarbeit und die Eingabe von Daten bei BatMap ist kostenlos.

3.1  Anmeldung
BatMap wurde so konzipiert, dass ein Weiterbetrieb der Plattform nach Ablauf der Projektlaufzeit lediglich mit einem minimalen personellen Aufwand verbunden sein wird. Dennoch ist durch verschiedene Maßnahmen zur Sicherung der Qualität sichergestellt, dass nur valide Daten in des System eingegeben werden. Besonders wichtig ist dabei die Fachkenntnis der Melder. Der Personenkreis, der sich bei BatMap anmelden kann, muss daher auf Melder begrenzt werden, die über entsprechende Erfahrungen im Umgang mit den Erfassungsmethoden und bei der Ansprache der Arten verfügen.

In der Regel bekommen alle Fledermaus-Regionalbetreuer des NLWKN einen Zugang zum System. Darüber hinaus können auch weitere Fledermausschützer einen Zugang be­antragen. Diese werden aufgenommen, sofern sie die eingesetzten Erfassungsmethoden sicher beherrschen. Die Entscheidung hierüber wird im Kreis der Melder getroffen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

Eine Anmeldung ist nur mit Ihrem Namen unter Angabe einer vollständigen postalischen Adresse sowie einer gültigen E-Mail-Adresse möglich. Mit der Anmeldung erklären Sie sich mit der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten insbesondere nach Maß­gabe von Abschnitt 3.2 einverstanden. Ferner erklären Sie mit der Anmeldung, dass Ihre Angaben wahrheitsgemäß sind und Sie diese fortwährend auf dem aktuellen Stand halten, um ggf. Rücksprache mit Ihnen halten zu können. Ihre E-Mail-Adresse dient der Korrespondenz mit Ihnen. Die Verwendung von Pseudonymen ist nicht erlaubt.

 

3.2  Schutz und Veröffentlichung personenbezogener Daten
Der Träger von BatMap ist sich der Sensibilität personenbezogener Daten bewusst und verpflichten sich zu einem vertrauensvollen Umgang mit diesen. Sie können festlegen, ob Ihre persönlichen Daten anderen Meldern von BatMap angezeigt werden.

 

3.3  Übermittlung von Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumenten
Mit der Übermittlung erklären Sie, dass Sie ausschließlich Ihre eigenen, nach bestem Wissen korrekten Meldedaten, Foto- und Tondokumente übertragen oder Sie im Einverständnis Dritter handeln.

Mit der Übermittlung stellen Sie dem Träger und Meldern die Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumente zur widerruflichen Nutzung für die in den Grundsätzen und Zielen von BatMap genannten, gemeinnützigen Zwecke zur Verfügung. Sie erklären sich bereit, die eingehenden Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumente im Forum ggf. auf Plausibilität überprüft zu lassen. In Einzelfällen werden dabei weitere Informationen für erforderlich gehalten, die dann nach Möglichkeit zur Verfügung gestellt werden sollten. Mit Anerkennung der Regeln von BatMap erklären Sie sich mit Rückfragen einverstanden, ebenso mit deren möglichst zeitnaher Beantwortung.

 

3.4  Beendigung der Mitarbeit bei BatMap
Sie können jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus BatMap ausscheiden. Die Be­endigung der Mitarbeit erfolgt durch Mitteilung an den technischen Administrator, der Ihren Zugang zu BatMap sperrt und alle nicht mehr benötigten persönlichen Daten (Postadresse, E-Mail-Adresse etc.) löscht.

 

3.5  Ausschluss von BatMap
Handeln Sie den Regeln, insbesondere den Grundsätzen und Zielen von BatMap, zuwider, können Sie ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Benachrichtigung erfolgt per E-Mail und wird mit einer Begründung versehen. Erfolgt innerhalb von 14 Tagen kein Widerspruch, so wird der Zugang 30 Tage nach Absenden des Ausschlusses gesperrt und alle nicht mehr benötigten persönlichen Daten (Postadresse, E-Mail-Adresse etc.) werden gelöscht.

 

3.6  Erhalt des Zugangs
BatMap ist gemäß der Grundsätze und Ziele eine Plattform zur Sammlung, Zusammenführung, Darstellung und Auswertung von Fledermausnachweisen. Das Projekt lebt von der Meldung von Fledermausnachweisen und dem Austausch der Informationen zwischen den Meldern. Daher sind Meldungen aller Nutzer gewünscht und Voraussetzung für die Nutzung der Plattform. Den persönlichen Zugang zum System und damit zum Login-Bereich (mit Forum und der detallierten Datenansicht) behält wer:

  • innerhalb der ersten vier Wochen nach Erhalt der Zugangsdaten mindestens 5 Meldungen und
  • je Kalenderhalbjahr mindestens 20 Meldungen in die Datenbank eingibt.

Anderenfalls wird der Zugang zum Account ohne weitere Ankündigung temporär geschlossen (die Einstellungen und Daten bleiben dabei erhalten). Zur Aufhebung der Zugangsbeschränkung muss der Administrator kontaktiert werden.

 

4  Nutzung von Daten / Rechte an Daten

4.1  Nutzung eigener Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumenten

Die von Ihnen selbst übermittelten Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumente können Sie jederzeit vollständig einsehen, exportieren und löschen (Ausnahme siehe unten). Sie erklären sich bereit, auf die Benennung Ihres Beitrag (Nennung Ihres Namens) an den Karten­dar­stellung, die ggf. auch Ihre Daten enthalten zu verzichten, um das Zitieren der erzeugten Karten auf Basis der MTBQ (Messtischblatt-Quadranten) zu vereinfachen.

Aus technischen Gründen können die Daten, die Sie über das System an das NLWKN weiter­geleitet haben, nicht wieder gelöscht werden. Diese bleiben daher auch bei der Löschung aller übrigen Daten im System erhalten.

Der Austausch der eigenen eingegebenen Daten mit anderen Meldern oder Dritten ist zulässig und dient den Grundsätzen und Zielen von BatMap. Entstehen in diesem Zusammenhang Analysen, die Dritten zugänglich gemacht werden (Berichte und Ver­öffentlichungen, auch im Internet), sollte an geeigneter Stelle ein Hinweis auf BatMap gegeben werden.

 

4.2  Nutzung fremder Meldedaten, Foto- und Tondokumenten
Die Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumente der anderen Melder können Sie für eigene Analysen einsehen und im Rahmen der bereitgestellten technischen Möglichkeiten exportieren (auf Basis der Minutenfelder) und auswerten.

  • Die Daten auf Basis der Minutenfelder (aus dem Community-Bereich) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies betrifft alle Formen der Datenweitergabe (z.B. herunter­geladenen Export-Daten, telefonische Weitergabe, Screenshots etc.).
  • Die Daten auf der Basis der MTBQ (aus dem allgemeinen Bereich ohne Login) dürfen exportiert werden und unter Angabe der Quelle („Quelle: www.batmap.de, Stand: Datum“) verwendet, analysiert und weitergegeben und/oder veröffentlicht werden.

 

4.3  Nutzung der Beobachtungsdaten, Foto- und Tondokumenten durch den Träger
Der NABU verfolgt laut Satzung ausschließlich und unmittelbar gemein­nützige Zwecke im Bereich des Naturschutzes. Der NABU stellt den Fledermausschützerinnen und -schützern mit BatMap ein digitales Werkzeug zur Ver­wirklichung ihrer Ziele zur Verfügung. Der NABU verfolgt mit BatMap keinerlei finanzielle Interessen, d.h. aus den in BatMap eingegebenen Daten (Meldungen und Melderdaten) werden keine finanziellen Vorteile gezogen. Unabhängig davon behält sich der NABU vor, ggf. andere Schritte zur Co-Finanzierung der laufenden Betriebskosten der Plattform zu ergreifen (z.B. durch die Schaltung von Werbung auf der Plattform).

 

5   Gewährleistungsausschluss, Schadensersatz

Der Betrieb von BatMap wird vom NABU Niedersachsen unbefristet gewährleistet. Der Träger übernimmt jedoch keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit von BatMap sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der angezeigten Inhalte.

Eine etwaige Haftung des Datenbankbetreibers oder seiner Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz beschränkt. Alle Beteiligten handeln freiwillig und eigenverantwortlich.

Bei einer Einstellung der Tätigkeit von BatMap wird dies den registrierten Meldern mindestens drei Monate im Voraus mitgeteilt, um es diesen zu ermöglichen, die eigenen Daten zu exportieren und zu sichern.

 

6  Änderungen der Regeln von BatMap

Bei Änderungen der Regeln von BatMap werden alle Melder vorab in Kenntnis gesetzt. Bei Zustimmung zu den geänderten Regeln müssen Sie diese bei der ersten Anmeldung nach Inkrafttreten akzeptieren. Im Falle einer Ablehnung und Beendigung der Mitarbeit können Sie Ihre Daten innerhalb eines festgelegten Zeitraums exportieren und sichern.

 

7  Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine wirksame oder praktikable Bestimmung gelten oder vereinbart werden.

 

8  Inkrafttreten

Die Regeln von BatMap treten mit dem offiziellen Start von BatMap am 27.09.2014 in Kraft.

 


[1] Wo hier die männliche Form verwendet wird, ist ebenso die weibliche gemeint.

 

 

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